Basistarif 2009 - Wechsel in die private Krankenkasse
Ab dem kommendem Jahr 2009 sind die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, einen einheitlichen Tarif anzubieten, dessen Leistungsumfang mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Hintergrund ist die Umsetzung einer Forderung im Koalitionsvertrag, nach der niemand mehr ohne Krankenversicherung bleiben dürfe.
Die Höhe der Versicherungsprämie im Basistarif ist abhängig von Alter und Geschlecht des Kunden, Risikozuschläge wegen spezieller Vorerkrankungen dürfen nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen jedoch nicht erhoben werden.
Zudem muss der maximale Beitrag des neuen Basistarifs dem durchschnittlichen Höchstbeitrag in den gesetzlichen Kassen entsprechen, das sind aktuell etwa 500 Euro. Wer diese Summe nicht aufbringen kann, soll im Rahmen einer Härtefallregelung nur die Hälfte zahlen. Wer auch diese finanzielle Belastung nachweislich nicht alleine tragen kann, kann einen staatlichen Zuschuss im Rahmen der Grundsicherung beantragen.
Dennoch kann und soll natürlich nicht jeder den Basistarif 2009 in Anspruch nehmen: Personen, die der gesetzlichen Pflichtversicherung zuzurechnen sind, dürfen nicht wechseln. Wer als freiwillig gesetzlich Versicherter in den Basistarif der Privaten wechseln möchte, hat ab dem Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse sechs Monate Zeit.
Für Bestandskunden der privaten Krankenversicherung regelt die „Kalkulationsverordnung“ des Bundesfinanzministeriums, in welcher Höhe gebildete Alterungsrückstellungen beim Wechsel in einen neuen Tarif oder zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden können.
Früher privat Versicherte ohne Versicherungsschutz oder Personen ohne Versicherungsschutz, die der privaten Versicherung zuzurechnen wären (etwa Selbständige und Freiberufler) können ebenfalls den Basistarif in Anspruch nehmen. Die wenigsten Einschränkungen für einen Wechsel haben jedoch PKV-Neukunden: Sie können zukünftig flexibel zwischen allen angebotenen Basistarifen wählen.
Dennoch müssen diese neuen Regelungen möglicherweise als vorläufig betrachtet werden: Einige Versicherer und Patienten haben gegen den neuen Basistarif bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Quelle / Weiterführende Informationen: Mitteilung des Bundesfinanzministerium
© Autor: PE