Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung - Umtarifierung statt Wechsel
Viele Versicherte müssen zum Jahresbeginn 2010 mit höheren Kosten in der privaten Krankenversicherung rechnen. Die privaten Kassen erhöhen die Beiträge, bei einigen Tarifen sind sogar deutliche Preissteigerungen zu erwarten.
Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt haben Privatversicherte bei Beitragserhöhungen zwar ein Recht auf Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, die Entscheidung zum Wechsel der privaten Krankenversicherung sollte jedoch nicht leichtfertig getroffen werden. So drohen bei einem Wechsel der Kasse Einbußen bei den gebildeten Altersrückstellungen sowie auch eine erneute Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer.
Vor einem Wechsel sollten daher die Möglichkeiten geprüft werden, beim derzeitigen Versicherungsunternehmen Beiträge einzusparen oder eine sogenannte Umtarifierung vorzunehmen.
So rät die Verbraucherzentrale, häufig überflüssige Leistungen, wie etwa eine zusätzliche Krankenhausversicherung oder eine Kurtagegeldversicherung aus dem Tarif
herauszunehmen. Möglicherweise bietet sich auch eine Erhöhung des Selbstbehalts an: Diesen müssen Arbeitnehmer jedoch alleine finanzieren.
Die Möglichkeit der Umtarifierung in der privaten Krankenversicherung, also ein Wechsel in einen neuen Tarif des jetzigen Versicherers mit gleichartigen Leistigungen ist nach Angaben der Verbraucherzentrale gesetzlich vorgeschrieben. Rechte und Altersrückstellungen des Versicherten würden dabei angerechnet.
Wenn der Versicherer nicht von selbst entsprechende Angebote zu neuen Tarifen unterbreitet, sollten Verbraucher diese schriftlich anfordern, lautet der Rat der Verbraucherzentrale. Ein entsprechender Musterbrief kann hier hier heruntergeladen werden.
© Autor: PE