Berufsunfähigkeitsversicherung und Rente: Warnungen vor nur geringem Schutz
Nicht jeder Angestellte erreicht das Rentenalter bevor er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dennoch haben viele nicht ausreichend für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vorgesorgt: Seit 2001 erhalten ab dem Jahrgang 1961 Geborene keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU Rente) mehr.
Stattdessen existiert die Erwerbsminderungsrente, die jedoch häufig nur eine Grundversorgung leisten kann. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird daher normalerweise für die meisten Erwerbstätigen empfohlen.
Zu diesen Ergebnissen kommt ein Bericht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom Februar 2008: Statistisch gesehen trete bei jedem vierten Arbeitnehmer eine Erwerbsminderung noch vor der gesetzlichen Rente ein.
Günstige Tarife?
Die Auswahl eines geeigneten Anbieters ist jedoch nicht einfach: Zahlreiche Anbieter tummeln sich am Markt, mit unterschiedlichen Leistungen und Bedingungen für den Versicherungsschutz. Wichter als eine möglichst günstige Police ist dabei häufig ein Anbieter, der den optimalen Versicherungsschutz für die individuellen Voraussetzungen und das eigene Risiko bietet. Beratung können hier etwa die Verbracherzentralen bieten.
Berunfsunfähigkeitsversicherung und Rente
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abschließt, kommt häufig in den Genuss günstigerer Prämien durch die Versicherer. In einem aktuelle Test warnt die Stiftung Warentest jedoch vor Verträgen, die nur bis zum 60. Lebensjahr und damit nicht zum Beginn der Rente reichen. Hier entstehe eine mögliche Lücke: Zumindest die Leistungsdauer sollte normalerweise bis zum Rentenbeginn reichen.
© Autor: PE