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Einlagensicherung in Deutschland und der EU - Neue Grenzen für 2011


Spareinlagen in Deutschland und der EU sollen ab 2011 besser geschützt werden: Im Zuge der von der Europäischen Kommission angestrebten Reform der Einlagensicherung gilt ab dem 31. Dezember 2010 eine EU-weite Grenze der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro.

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland wird damit von ehemals 50.000 Euro auf 100.000 Euro pro Kunde erhöht. Dennoch bedeutet die Reform nicht zwangsläufig mehr Sicherheit für Bankkunden: Viele privatwirtschaftliche Banken in Deutschland sind über die gesetzliche Absicherung hinaus in freiwilligen Einlagensicherungsfonds organisiert, die im Insolvenzfall auch deutlich höhere Einlagen schützen sollen.

Wie einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Banken zu entnehmen ist, gilt der zusätzliche Schutz der freiwilligen Sicherungseinrichtungen vorerst wohl auch für 2011, so dass sich für viele Bankkunden nichts ändert.

Die Sparkassen und genossenschaftlich organisierten Volksbanken verfügen zudem über eigene Sicherungssysteme und waren bisher von der gesetzlichen Einlagensicherung freigestellt. Da diese Sicherungseinrichtungen aus der Sicht der Banken ausreichen und prinzipiell sogar Guthaben in unbegrenzter Höhe absichern sollen, wehren sich Sparkassen und Genossenschaftsbanken gegen die Reform.

Vorteile für Bankkunden bietet die EU-weite Reform der Einlagensicherung unter Umständen bei Geldanlagen im Ausland. So wird durch die Harmonisierung auch die gesetzliche Einlagensicherung in Großbritannien (bislang 50.000 Pfund), Frankreich (bislang 70.000 Euro) sowie weiterer EU-Länder auf 100.000 Euro erhöht.

Die Sicherungsgrenzen für Guthaben beliebter Tagesgeld- und Festgeld-Angebote, etwa bei der Bank Of Scotland, werden damit effektiv erhöht. Sparer sollten aus unserer Sicht dennoch auch weiterhin die finanzielle Gesamtsituation des jeweiligen Landes berücksichtigen.

© Autor: PE

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