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EnEV 2009 Änderungen - Neue Energieeinsparverordnung


Am 1. Oktober 2009 die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft: Mit ihr steigen die Anforderungen an einen Neubau wie auch an die Modernisierung von Bestandsbauten. Gemäß den Zielen der Bundesregierung sollen Gebäude so sparsamer in ihrem Energiebardarf werden.

Doch was bringt die EnEV 2009 an Änderungen? Wie die Verbraucherzentralen Sachen und Schleswig-Holstein mitteilen, geht es unter anderem um die folgenden wichtigen Änderungen.

Der zulässige “Jahres-Primärenergiebedarf” von Neubauten sinkt durchschnittlich um etwa 30 Prozent, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss im Vergleich zur “alten” EnEV 2007 im Durchschnitt um 15 Prozent leistungsfähiger sein.

Und auch bei der Sanierung von Gebäuden bringt die neue EnEV 2009 Änderungen: Größere bauliche Änderungen an der Gebäudehülle erfordern das Einhalten von Grenzwerten für die einzelnen Bauteile. Oder aber der Jahres-Primärenergiebedarf nach der Sanierung liegt um 30 Prozent geringer und die Gebäudehülle ist um 15 Prozent mehr gedämmt als bisher.

Auch das außer Betrieb nehmen von Nachtspeicherheizungen ist in der neuen Energieeinsparverordnung geregelt: Diese müssen ab 2020 stufenweise ausgetauscht werden. Einfamilienhäuser sind von diese Pflicht jedoch nicht betroffen, die Regelungen gelten nur für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. Zudem gibt es hier weitere Ausnahmen und Details.

Die alten Förderprogramme der KfW-Förderbank mit den geringeren Anforderungen gelten noch bis Ende 2009. Spätestend zum 01. Januar 2010 treten dann jedoch vollständig die neue Förderrichtlinien in Kraft. Bei Fragen zur neuen Energieeinsparverordnung und deren Änderungen stehen die Verbraucherzentralen mit ihrer Energieberatung zur Verfügung.

Angaben ohne Gewähr u. Stand 09.2009. Quelle(n): Presseinformationen der Verbraucherzentralen

© Autor: PE

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