Existenzgründer Krankenversicherung - Privat, Gesetzlich oder was?
Die Frage der passenden Krankenversicherung für Existenzgründer wird gerne vernachlässigt: Dabei handelt es sicherlich um eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Für Selbständige stellt sich gleich zu Beginn der neuen Tätigkeit die Frage: Private (PKV) oder freiwillig gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
Gerade für junge Existenzgründer keine einfache Entscheidung: Für sie ist der Eintritt in die private Krankenversicherung anfangs häufig günstiger. Da die finanziellen Mittel begrenzt sind, scheint die Wahl auch relativ einfach zu sein. Dennoch sollte man wissen: Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung hängen vom individuellen Leistungsumfang und Risiko ab und steigen möglicherweise im Laufe der Zeit, unabhängig vom Einkommen des Gründers.
Weiterhin gilt zu bedenken: Kinder und Ehepartner sind im Rahmen gewisser Einkommensgrenzen später einmal automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert, nicht aber im Falle der privaten Absicherung.
Hat man als Existenzgründer der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken gekehrt, ist eine spätere Rückkehr nur bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vor dem 55. Lebensjahr möglich. Das Gehalt muss zudem unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich am eigenen Einkommen: Hierbei wird normalerweise die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze zur Orientierung herangezogen. Liegen die eigenen “beitragspflichtigen Einnahmen” unterhalb dieser Grenze, zahlt der Versichterte normalerweise weniger. Für freiwillig versicherte Selbständige existieren jedoch Mindestbeiträge.
Das Thema ist also komplex und die Wahl der individuell passenden “Existenzgründer Krankenversicherung” sollte nicht voreilig getroffen werden. Persönliche Beratung bieten hier etwa die Verbraucherzentralen.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern
© Autor: PE