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Führerschein mit 17 - Kosten - Begleitetes Fahren


Der sogenannte “Führerschein mit 17″, also das begleitete Fahren 17jähriger Verkehrsteilnehmer soll ab 01. Januar 2011 bundesweit und dauerhaft möglich werden. Dies teilte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) heute in einer Presseerklärung mit. Doch welche Rahmenbedingungen gibt es und wie steht es mit den Kosten?

Ab dem 01. Januar 2011 soll der Führerschein mit 17 nun Gesetz werden: Das Bundeskabinett hat heute einem entsprechenden Vorschlag von Bundesverkehrsminister Ramsauer zugestimmt. Allerdings muss das neue Gesetz noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen, bevor es 2011 in Kraft treten kann.

Bisher gab es das begleitete Fahren ab 17 Jahren in Deutschland nur im Rahmen von befristeten Modellversuchen. Diese seien allerdings gut verlaufen und hätten “eindeutig positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit” so das BMVBS. So habe sich etwa gezeigt, dass das begleitete Fahren die Fahrkompetenz der Fahranfänger verbessert habe.

Voraussetzungen

Das neue Gesetz zum Führerschein mit 17 sieht vor, dass Fahranfänger bereits mit 17 Jahren einen Führerschein für PKW erwerben dürfen. Anschließend dürfen sie bis zum 18. Geburtstag ausschließlich in Begleitung einer namentlich benannten Begleitperson Auto fahren. Dabei können auch mehrere Personen als Begleiter des Fahranfängers assistieren, alle Begleiter müssen jedoch in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.

Zudem existieren bestimmte Voraussetzungen an die Begleiter:

  • Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie müssen seit mindestens 5 Jahren den Fürerschein besitzen
  • Sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben

Kosten

Zu den Kosten des Führerschein mit 17 ist zu sagen, dass kaum Unterschiede zu den Preisen für eine reguläre Fahrerlaubnis zu erwarten sind. Die Ausbildung der Fahrschüler sei identisch mit der Ausbildung zum Führerschein Klasse B ab 18. Jahren.

Zusätzliche Kosten für den Führerschein ab 17 entstehen nach Auskunft des BMVBS lediglich durch:

  • Die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung - 7,70 Euro
  • Die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister - 3,30 Euro je Begleitperson
  • Die Überprüfung - 1,50 bis 10 Euro je Begleitperson

Die theoretische Prüfung zum Führerschein mit 17 darf 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgeschlossen werden, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.

Quelle(n): Presseerklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

© Autor: PE

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