Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen - Pauschale oder Fahrtenbuch
Wird ein Firmenwagen durch einen Arbeitnehmer privat genutzt, ist diese Sachleistung als sogenannter “geldwerter Vorteil” zu versteuern. Die Berechnung des geldwerten Vorteils gegenüber dem Finanzamt kann pauschal oder mittels eines Fahrtenbuchs erfolgen.
Wer als Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, nutzt diesen häufig auch privat. Und muss in der Regel dafür Steuern zahlen. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Die pauschale Bewertung durch die Ein-Prozent Regelung oder der Nachweis der privaten Nutzung über ein Fahrtenbuch.
Auch wenn die pauschale Bewertung der privaten Nutzung für den Arbeitnehmer wesentlich einfacher ist, kann sich das Führen eines Fahrtenbuchs lohnen. Dies gilt meist dann, wenn es sich bei dem Dienstwagen um ein relativ teures Fahrzeug handelt, welches nur in geringem Umfang privat genutzt wird. Allerdings werden durch das Finanzamt relativ strenge Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt, eine einfache Liste mit Fahrtziel und Kilometerangaben reicht dafür nicht aus.
Im folgenden eine beispielhafte Berechnung des geldwerten Vorteils:
Die Ein-Prozent Methode
- Wert des Firmenwagens: 20.000 Euro
- Jährliche Nutzungspauschale PKW (1 Prozent p. Monat): 2400 Euro
- Entfernung zur Arbeitsstätte: 30km
- zzgl. Wert für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
(Monatlich 0,03 Prozent vom Listenpreis pro Entfernungskilometer): 2160 Euro im Jahr - Geldwerter Vorteil: 4560 Euro
- abzgl. Fahrkostenpauschale / Werbungskosten:
(0,30 Euro pro Kilometer): 1620 Euro (bei 15 Arbeitstagen pro Monat) - Zu Versteuern: 2940 Euro
Berechnung des Vorteils über ein Fahrtenbuch:
- Berechnung der jährlichen Gesamtkosten des PKW
(Kfz-Abschreibung, Bezinkosten, Versicherung, Steuern, Werkstatt usw.): 8800 Euro - Gesamtkilometerleistung: 30.000 km
- = Gesamtkosten pro Kilometer: 0,293 Euro
- Privat gefahrene Kilometer: 10000 km
- Zu versteuernde Kfz-Kosten:
(Kilometerkosten * Privatkilometer): 2933 Euro - abzgl. Fahrkostenpauschale / Werbungskosten (siehe oben): 1620 Euro
- Zu Versteuern: 1313 Euro
Im obigen Beispiel wäre also die genaue Berechnung des geldwerten Vorteils über ein Fahrtenbuch günstiger. Dabei ist allerdings auch der nicht unerhebliche Aufwand beim Führen eines Fahrtenbuchs zu berücksichtigen: Je nach persönlichem Steuersatz relativiert sich damit unter Umständen die Steuerersparnis und die pauschale Bewertung wird wieder attraktiver.
Selbständige
Auch Selbständige müssen die Privatnutzung des Firmenwagens als geldwerten Vorteil versteuern. Allerdings darf hier die Ein-Prozent-Regelung nur angewandt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Ist dies nicht der Fall, muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die dem hier beschriebenen Sachverhalt zugrundeliegenden steuerlichen Regelungen sind kompliziert und können nur beispielhaft dargestellt werden. Konsultieren Sie bei Fragen zum geldwerten Vorteil daher immer einen Steuerberater.
© Autor: PE