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Girokonto für Jedermann - EU fordert Bankkonto für alle


Eigentlich sollte es in Deutschland kein Problem sein, ein Girokonto zu eröffnen. Schon lange haben sich die Banken im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt, auch verschuldeten Bürgern ein “Girokonto für Jedermann” bereitzustellen. Die EU-Kommission erwägt nun, die Banken europaweit zu verpflichten, ein entsprechendes Bankkonto anzubieten.

30 Millionen EU-Bürger besitzen kein eigenes Girokonto, darunter etwa 6 bis 7 Millionen Bürger, denen eine Kontoeröffnung verweigert wurde: So jedenfalls lauten die jüngsten Schätzungen der EU-Kommission, die am 18. Juli 2011 in einer Presseerklärung bekanntgegeben wurden. Die EU-Kommission gibt den europäischen Banken nun ein Jahr Zeit, die Situation zu verbessern. Danach würden diese notfalls per Gesetz verpflichtet, jedem Bürger ein Basiskonto zu ermöglichen.

In Deutschland ist das Problem schon lange bekannt: Überschuldete Mitbürger haben hier die Möglichkeit, ein sogenanntes “Girokonto für Jedermann” bei den Banken zu eröffnen. Das Bankkonto ermöglicht die Teilhabe am Zahlungsverkehr, bietet jedoch keine Kreditfunktion und kann vom Kontoinhaber lediglich als Guthabenkonto geführt werden.

Andere europäische Länder kennen ein solches Guthabenkonto oder gar entsprechende Gesetze, die einen Anspruch auf ein eigenes Bankkonto ermöglichen, nicht. Und auch in Deutschland kann eine Kontoeröffnung scheinbar auch heute noch zu Problem führen.

Denn der Anspruch auf das Girokonto für Jedermann ist auch in Deutschland bislang nicht gesetzlich festgeschrieben. Die Banken haben sich lediglich in einer 1996 verfassten Selbstverpflichtung bereiterklärt, auch überschuldeten Bürgern ein entsprechendes Konto anzubieten. Verbraucherschützer und Schuldnerberater kritisieren jedoch, dass die Banken die Eröffnung des Jedermann-Kontos immer wieder verweigern oder zumindest erschweren würden.

Eine gesetzlicher Anspruch auf das eigene Girokonto wird daher auch in Deutschland schon länger gefordert. Die Banken und Sparkassen halten die bestehende Selbstverpflichtung hingegen für ausreichend.

© Autor: PE

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