Informationen, Nachrichten, Berichte

Guthabenkonto: Sparkassen ermöglichen “Bürgerkonto” für alle Privatpersonen


Schon bald soll es jedem Bürger möglich sein, ein Guthabenkonto bei einer Sparkasse zu eröffnen: Ab Oktober 2012 gilt eine entsprechende Selbstverpflichtung der deutschen Sparkassen zum sogenannten “Bürgerkonto”. Dies teilte der der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) heute in einer Presseerklärung mit.

Einer Schätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge leben etwa 500.000 Menschen in Deutschland unfreiwillig ohne ein eigenes Girokonto. Insbesondere überschuldete Verbraucher sind nach Angaben der Verbraucherzentralen von Kontokündigungen betroffen oder haben Schwierigkeiten, ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen.

Mit dem “Bürgerkonto” der Sparkassen sollen zukünftig alle Bürger am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können: Für die Einrichtung des Guthabenkontos zahlen sie nach Angaben des DSGV keine höheren Gebühren als bei einem regulären Konto.

Prinzipiell existiert in Deutschland schon länger die Möglichkeit, bei Bedarf ein Guthabenkonto zu eröffnen. Ein solches “Jedermann-Konto” ermöglicht dem Inhaber die Teilnahme am Zahlungsverkehr, es kann jedoch nicht überzogen werden. Die deutsche Kreditwirtschaft hat sich verpflichtet, auch überschuldeten Bürgern ein derartiges Kontomodell anzubieten, ein gesetzlicher Anspruch darauf existiert bislang jedoch nicht.

geldautomat
Bürgerkonto: Das Guthabenkonto der
der Sparkassen. Bild: Rainer Sturm /
pixelio.de

Im Zusammenhang mit der Vergabe der Guthabenkonten wurde allerdings auch die Kritik von Verbraucherschützern laut: Die Banken würden diese häufig nur mit starken Einschränkungen bei den Zahlungsfunktionen, etwa bei der Nutzung von Geldautomaten, oder zu vergleichsweise hohen Gebühren einrichten. Vielen Bürgern werde so die Einrichtung eines Kontos teilweise deutlich erschwert.

Nach Angaben der Sparkassen gehe man mit dem “Bürgerkonto” über die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft hinaus. Das Bürgerkonto ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr mit einer SparkassenCard und koste nicht mehr als ein vergleichbares Konto mit Überziehungsfunktion. Dies sei als wichtiger Beitrag zum Gemeinwohl zu werten.

© Autor: PE

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare


Einen Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird niemals angezeigt

Mit dem Abschicken eines Kommentars erklärst Du Dich mit unserer Datenschutzvereinbarung einverstanden.

Diskussion & Netzwerke
Es werden keine Verknüpfungen zu sozialen Netzwerken geladen.