Immobilienrente und Umkehrhypothek
Als Immobilienrente oder auch Umkehrhypothek (reverse mortgage) bezeichnet man eine Form des Hypothekendarlehens, bei der eine bestehende Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen dient, welches meist in monatlichen Raten an den Immobilienbesitzer ausbezahlt wird.
Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Hypothekendarlehen werden bei der Immobilienrente Zins- und Tilgungszahlungen für das Darlehen erst zum Laufzeitende fällig, oder aber wenn der Eigentümer aus der Immobilie auszieht oder stirbt. Der Eigentümer bzw. die Erben haben dann häufig die Wahl, das Darlehen inklusive Zinsen aus liquiden Mitteln zurückzuzahlen oder die Immobilie zu verkaufen.
Hinter der Immobilienrente steht damit die Idee, dass Eigentümern im Alter ein unbelastetes, bereits abbezahltes Haus zur Verfügung steht, größere Investitionen oder Vorhaben jedoch nicht aus den Zahlungen der eigenen Rente und dem angesparten Vermögen finanziert werden können. Die Umkehrhypothek soll hier die Möglichkeit bieten, das Haus zu beleihen, ohne den Eigentümer durch monatliche Zins- und Tilgungszahlungen zu belasten oder dieses sofort verkaufen zu müssen.
Hat die “umgekehrte Hypothek” eine feste Laufzeit, muss der Eigentümer im Normalfall zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Haus ausziehen und verkaufen. Danach wird die Rente aus dem Verkaufserlös oder einer Versicherung gezahlt.
Eine weitere Möglichkeit: Die Immobilienrente in Form einer Leibrente garantiert lebenslanges Wohnrecht und Rente gegen den Verkauf der Immobilie. Ein möglicher Nachteil, wenn der Immobilienbesitzer früh stirbt.
Nach Angaben der Stiftung Warentest existieren erst wenige Angebote der Immobilienrente am Markt, etwa die Produkte der Deutschen Kreditbank (DKB) sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Als Alternative sollte dabei auch immer der Verkauf des Hauses in Erwägung gezogen werden, so die Tester.
© Autor: PE
Danke. Der Artikel war hier falsch formuliert und ich habe ihn korrigiert. Der im Artikel erwähnte Verkauf des Hauses gegen eine lebenslange Rente bezieht sich nicht auf die Umkehrhypothek sondern auf eine Leibrente, wie unter http://www.test.de/presse/pressemitteilungen/-Immobilienrente/1817120/1817120/ beschrieben.
Bei der “Umgekehrten Hypothek” geht das Eigentum der Immobilie nicht an die Bank. Im Unterschied zur Leibrente, bei des Eigentum sofort verloren ist, geht bei einem Kredit (einer Hypothek) doch das Eigentum nicht an die Bank!!
Das besondere an der Umkehrhypothek ist ja, dass der Eigentümer Eigentümer bleibt, den Kredit zu Lebzeiten zurückzahlen kann (z. B. wenn er das Haus verkauft) oder aber - sollte er gestorben sein - seine Erben den Kredit zurückzahlen. Die Erben haben dabei das Wahlrecht, den Kredit aus eigenen Mitteln oder aber durch den eigenständigen Verkauf des Hauses zu tilgen.
Bei einer Hypothek wird doch die Bank niemals Eigentümer!
Damit würde jede junge Familie, die einen Hauskauf durch einen Kredit finanziert, sofort das Eigentum an die Bank verlieren.
Ihre
Stefanie Leiter