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Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbständige ab 2009 - Krankengeld-Wahltarife


Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt informiert über eine bislang nur wenig beachtete Neuregelung des Krankengeldanspruchs, die Anfang 2009 in Kraft tritt: In der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte Selbständige und Freiberufler verlieren ab diesem Zeitpunkt ihren bisherigen Anspruch auf Krankengeld.

Betroffene, die ihren Anspruch auf Krankentagegeld weiterhin erhalten möchten, stehen damit vor der Wahl, einen der speziellen Krankengeld-Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch zu nehmen oder auf eine Krankentagegeldversicherung einer privaten Versicherungsgesellschaft auszuweichen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind ab 2009 verpflichtet, den Versicherten einen enstsprechenden Wahltarif für Krankengeld anzubieten.

Dies beinhaltet jedoch auch einen möglich Nachteil: Versicherte binden sich mit der Teilnahme am Krankengeld- Wahlratif für 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse und verzichten für diesen Zeitraum auf ihr Sonderkündigungsrecht.

Alternativ können Versicherte auch eine private Krankentagegeldversicherung abschliessen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, anhand der individuell benötigten Leistungen einen günstigen Tarif auszuwählen und diesen mit den Beiträgen eines Wahltarifs in der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.

Wichtig sei dabei auch die Frage, wie lange man ohne die Zahlung eines zusätzlichen Krankengelds auskommen könne: Je länger dieser Zairaum, desto günstiger normalerweise auch die Versicherung.

Quelle: Pressemitteilung der vzsa.de

© Autor: PE

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