Krankenkassen Insolvenz - Mitglieder behalten ihren Versicherungsschutz
Die Medienberichte über die finanzielle Schieflage gesetzlicher Krankenkassen häufen sich. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt haben derzeit drei Kassen eine drohende Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Aufsichtsorgan angemeldet (Stand: Juni 2010). Der Versicherungsschutz der Mitglieder sei jedoch auch im Falle einer Insolvenz nicht gefährdert, urteilen die Verbraucherschützer.
So sind die Krankenkassen verpflichtet, finanzielle Engpässe zu melden. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig auch die endgültige Insolvenz der betroffenen Kasse bedeuten: Möglich ist etwa auch die Fusion mit einer anderen Krankenkasse. In einem solchen Fall gelten die üblichen Kündigungsfristen, den Mitgliedern steht kein Sonderkündigungsrecht zu.
Kein Ausfall der Leistungen
Aber auch im Falle der Insolvenz müssen die Mitglieder der Krankenkasse nicht um ihren Versicherungsschutz fürchten: Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ist die Öffentlichkeit im Falle einer Schließung zu informieren. Mitglieder müssen sich dann eine neue Krankenkasse zu suchen. Ein solcher Wechsel ist dabei auch für ältere Versicherungsnehmer und bereits erkrankte Menschen möglich: Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, neue Mitglieder aufzunehmen. Die Gefahr, ohne Versicherungsschutz dazustehen, besteht daher nicht.
Auch wer zum Zeitpunkt des Wechsels Leistungen wie Krankengeld von der Kasse bezieht oder sich gerade im Krankenhaus befindet, muss keinen Ausfall fürchten. Die Krankenkassen regeln derartige Fälle untereinander und kommen für die entsprechenden Kosten auf.
Wahlrecht zum Wechsel
Nach der Schließung besteht für die Versicherten nach Angaben Bundesministeriums für Gesundheit ein Wahlrecht zum Wechsel in eine neue Krankenkasse. Wird
der Versicherte nicht aktiv, wählt der Arbeitgeber die neue Krankenkasse aus. Nicht pflichtversicherte Versicherungsberechtigte (z.B. freiwillig versicherte Selbständige) müssen sich selbst um eine Fortsetzung ihrer Mitgliedschaft kümmern, für sie gilt jedoch normalerweise eine nachrangige Versicherungspflicht.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachen-Anhalt sollten gesetzlich Versicherte daher erst einmal Ruhe bewahren. Ein überstürzter Wechsel der Krankenkasse sei nicht zu empfehlen.
Update vom 18. April 2011: Medienberichten zufolge droht der City BKK erneut die Schließung. Die Krankenkasse hatte bereits 2010 mit finanziellen Problemen zu kämpfen und war Gerüchten zufolge von der Insolvenz bedroht. Wie die Frankfruter Rundschau berichtet, hat die City BKK besonders viele Mitglieder in den (teuren) Städten Hamburg und Berlin und zählt zudem viele ältere Bürger zu ihren Versicherten. Im Mai könnte nun erneut eine Entscheidung über die Zukunft der City BKK anstehen.
Quelle(n): BMG -Fragen und Antworten zur Insolvenz von Krankenkassen, Pressemitteilung der der Verbraucherzentrale Sachen-Anhalt
© Autor: PE