Krankenkassen vor der Pleite - Versicherte genießen Schutz
Der Wettbewerb unter den Krankenkassen fordert seine Opfer: Die City BKK steht möglicherweise vor dem Aus, die Vereinigte IKK benötigt Finanzhilfen von den anderen Innungskassen. Die Versicherten sind jedoch weiterhin geschützt.
Nach der angeschlagenen City BKK scheint nun eine weitere gesetzliche Krankenkasse vor finanziellen Schwierigkeiten zu stehen: Medienberichten zufolge muss die Innungskasse “Vereinigte IKK” um Finanzhilfen in Höhe von 50 Millionen Euro bitten. Den Versicherten droht jedoch keine Gefahr: Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist der Versicherungsschutz der Mitglieder auch im Falle einer Insolvenz gesichert.
Mitglieder einer von der Pleite bedrohten Krankenkasse sollten daher Ruhe bewahren. Die derzeitige Situation ist unter anderem auch eine Folge des 2009 eingeführten Gesundheitsfonds: Zusammenschlüsse und auch Insolvenzen von Krankenkassen als Folge der Reform waren abzusehen und sind möglicherweise sogar Teil eines politisch gewollten Konzentrationsprozesses.
Muss eine gesetzliche Krankenkasse tatsächlich schließen, steht den Versicherten nach Angaben des BMG ein freies Wahlrecht zu: Sie können dann Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse werden, Angst vor Ablehnung müsse dabei keiner haben. Wird zwei Wochen nach Schließung keine neue Kasse vom Versicherten gewählt, werden Pflichtversicherte von der zur Meldung verpflichtete Stelle (z.B. vom Arbeitgeber) angemeldet. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen den Wechsel hingen selbst vornehmen.
Zudem gilt eine sogenannte nachrangige Versicherungspflicht: Auch wer nicht sofort eine neue Krankenkasse wählt, ist nach Auskunft des BMG rückwirkend krankenversichert. Im Falle laufender ärtzlicher Behandlungen oder eines Krankenhausaufenthalts wird dies von den Krankenkassen untereinander geklärt: Der Versicherte muss hier nicht aktiv werden.
© Autor: PE