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Krankentagegeldversicherung für Selbständige - Kosten und Leistungen


Eine Krankentagegeldversicherung für Selbständige ist nur bedingt mit dem Krankentagegeld für Angestellte vergleichbar: Angestellte greifen in den ersten 6 Wochen der Krankheit normalerweise auf die gesetzlich geregelte Lohnfortzahlung zurück, eine zusätzliche Versicherung wird hier also erst nach einer längeren Wartezeit (”Karenzzeit”) aktiv.

Selbstständige müssen hier genauer planen, haben sie doch keinen Anspruch auf derartige Leistungen im Krankeitsfall. Pauschal gilt: Je höher der Tagessatz und je kürzer die Karenzzeit, desto teuerer wird wohl auch der Tarif der Krankentagegeldversicherung bezahlt werden müssen.

Es gilt daher abzuwägen:

  • Wie lange kann ich im Fall der Fälle auch ohne laufende Einnahmen auskommen und ab wann zahlt die Versicherung?
  • Wieviel Geld benötige ich, um meine laufenden, geschäftlichen Kosten sowie meine privaten Ausgaben zu decken. Der Tagessatz für Krankengeld darf dabei im Normalfall das regelmäßige Nettoeinkommen nicht überschreiten.

Generell kann es sich lohnen, die Karenzzeit zugunsten günstigerer Versicherungsbeiträge auszudehnen.

Als Möglichkeiten der Absicherung stehen Selbständigen und Freiberuflern normalerweise zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Eine private Zusatzversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung beim eigenen (gesetzlichen oder privaten) Versicherer, der auch schon die reguläre Krankenversicherung des Kunden übernimmt.

© Autor: PE

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