Kredit-Bearbeitungsgebühr zurückfordern - So erhalten Sie Ihr Geld
Bereits im Mai hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten für unzulässig erklärt. Ursprünglich konnte dabei von einer Verjährungsfrist von drei Jahren ausgegangen werden. In einem weiteren Urteil hat der BGH nun klargestellt, dass eine Verjährung für im Jahre 2005 und später gezahlte Gebühren noch nicht eingetreten ist. Betroffene Kreditnehmer sollten bis zum Jahresende handeln.
Bis zum 31. Dezember 2014 hat die Mehrzahl der Kreditnehmer nach Auskunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Zeit, unzulässige Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Die gelte für alle nach dem 01. Januar 2005 gezahlten Entgelte.
Nach Auffassung der Richter des BGH war es Verbrauchern aufgrund der unsicheren Rechtslage nämlich erst ab dem Jahre 2011 zumutbar, ihre Ansprüche gegenüber den Banken durchzusetzen. Verjährt seien daher nur Erstattungen aus Verträgen, die vor dem 29. Oktober 2004 geschlossen wurden.
Verbraucher sollten bis zum Jahresende
unzulässige Bearbeitungsgebühren
zurückfordern.
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Auch bei zum Ende des Jahres 2004 ausgezahlten Krediten sei unter Umständen noch eine Erstattung möglich. Allerdings sei hier noch mehr Eile geboten: Die 10-jährige Verjährungsfrist läuft taggenau ab. Kreditnehmern müssten innerhalb dieser Frist “verjährungshemmende Maßnahmen (z. B. Klageerhebung)” gegenüber ihrer Bank anmelden, so die Verbraucherzentrale.
Für alle vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsgebühren gilt hingegen: Die Ansprüche der Kreditnehmer auf Rückforderung der Entgelte verjährt zum 31.12.2014. Bankkunden müssen daher aktiv werden und ihre Ansprüche rechtzeitig individuell einfordern, etwa in Form eines Musterbriefs.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Kreditinstitute die unrechtmäßig gezahlten Bearbeitungsgebühren erstatten. Erst wenn die Bank eine Rückforderung der Entgelte verweigert, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Ein einfaches Schreiben an die Bank genüge dann nicht mehr.
Musterbriefe zur Rückforderung der Kredit-Bearbeitungsgebühren sind kostenfrei im Internet erhältlich, entsprechende Schreiben können von Verbrauchern aber auch selbst verfasst werden. Sie sind relativ einfach aufgebaut und enthalten folgende Bausteine:
- Vollständiger Absender
- Höhe und Zahlungsdatum der Bearbeitungsentgelte, Nummer des Darlehensvertrags
- Rückforderung der Gebühren mit Verweis auf die Urteile des BGH vom 13.05.2014 - XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12
- Hinweis auf die noch nicht eingetretene Verjährung: Urteile des BGH vom 28.10.2014 – XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14
- Aufforderung zur Erstattung der Gebühren unter Fristsetzung von drei Wochen, Angabe der eigenen Bankverbindung
Bei Unsicherheiten bezüglich der eigenen Ansprüche oder den Maßnahmen zur Rückforderung sollten Bankkunden sich mit einer Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.
© Autor: PE
Guten Tag,
Frage 1:
gilt dieses Urteil auch für Auto-LEASING-Verträge?
Frage 2:
wie ist vorzugehen, wenn alle Kredite schon zurück gezahlt wurden und von diesen Banken wegen Erledigung ALLE Unterlagen bereits vernichtet wurden. Es ist ja alles bezahlt und warum sollte man diese Unterlagen noch aufheben. Mit diesem Urteil hatte man eben nicht gerechnet.
Vielleicht weiss hier jemand eine passende Antwort bzw. Ratschlag.
Mfg