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Neue Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken: Überweisung, Lastschrift, Karte


Zum 31. Oktober diesen Jahres treten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Banken in Kraft. Darauf weisen derzeit die Verbraucherzentralen hin. Hintergrund ist die Änderung einer EU-Richtlinie, die auch in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Doch was ändert sich konkret für die Bankkunden? Betroffen von den Änderungen der AGB sind die Punkte, Überweisungen, Lastschrift und Kartenzahlungen.

Zahlungen in Euro und innerhalb der Europäischen Union sollen zukünftig schneller abgewickelt werden. Überweisungsaufträge können dabei nicht mehr, wie bisher, generell widerrufen werden. Weiterhin sind für die Durchführung einer Überweisung nur noch die Kontonummer des Empfängers sowie die Bankleitzahl der kontoführenden Bank ausschlaggebend. Der Name des Empfänger spielt keine Rolle mehr.

Bei den Regelungen für die neuen Sepa-Lastschriften verkürzt sich der Zeitraum für eine Rückbuchung auf 8 Wochen. Bislang konnten Verbraucher Lastschriften bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss zurückbuchen. Dieser erfolgt im Regelfall zum Ende des jeweiligen Quartals. Die Umstellung erfolgt jedoch nicht sofort und die “alte Lastschrift” wird noch einige Zeit parallel existieren.

Sollte die Zahlungskarte des Kunden gestohlen und missbräuchlich verwendet werden, gilt für den Inhaber zukünftig eine generelle Haftung von bis zu 150,- Euro, unabhängig von dessen Verschulden. Der Kartenherausgeber kann in diesem Zusammenhang jedoch auch verbraucherfreundlichere Regelungen zu Gunsten des Kunden treffen.

Insgesamt begrüßt die Verbraucherzentrale, dass der EU-Zahlungsverkehr zukünftig schneller vollzogen werden soll. Die aufgeführten Änderungen der AGB der Banken bedeuten jedoch stellenweise auch Nachteile für die Kunden und werden daher kritisch beurteilt.

Quelle: Presseinformation der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

© Autor: PE

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