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Neue Kontonummern - Was ändert sich mit IBAN und BIC ab 2014?


Mit der Einführung der SEPA-Überweisung verschwindet in Deutschland unser bekanntes System aus Kontonummer und Bankleitzahl. Zukünftig werden nun IBAN und BIC für Überweisungen und Lastschriften verwendet. Doch was ändert sich konkret für Verbraucher und kleine Unternehmen?

SEPA ist die Abkürzung für “Single Euro Payments Area” und steht für ein europaweit einheitliches System für den Zahlungsverkehr. Grenzüberschreitende Überweisungen sowie Lastschriften sollen mit SEPA zukünftig schneller und bequemer erfolgen. Das Verfahren gibt es schon länger, ab Februar 2014 wird dieses aber verpflichtend und muss auch für Überweisungen im Inland genutzt werden. Statt Kontonummer und Bankleitzahl benötigen Verbraucher dann die IBAN für Überweisungen im Inland sowie IBAN und BIC für grenzüberschreitende Überweisungen.

Was ändert sich für Verbraucher?

Ab 1. Februar 2014 ersetzt die 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) die alte Kontonummer. An die Stelle der Bankleitzahl tritt die BIC (Business Identifier Code). Für Überweisungen in Inland benötigen Verbraucher dann die IBAN, die BIC wird lediglich für Überweisungen in andere SEPA-Länder herangezogen.

sepa und bankverbindung
IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und
Bankleitzahl.
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Für Überweisungen und Daueraufträge müssen Verbraucher zukünftig also IBAN und ggf. BIC nutzen. Die eigene IBAN finden Kunden schon seit geraumer Zeit auf den Kontoauszügen sowie einigen Bankkarten angegeben. Die IBAN setzt sich aus einem Ländercode (”DE”), einer Prüfziffer, sowie einer Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer zusammen.

Im Rahmen einer Übergangsfrist wollen die Banken Verbraucher zudem unterstützen und noch zwei Jahre lang die alten Angaben tolerieren. Auch Daueraufträge sollen teilweise automatisch in das neue Format überführt werden.

Wichtig für Verbraucher: Bisherige Lastschriften behalten ihre Gültigkeit! Die alten Einzugsermächtigungen gelten nach Auskunft des Bankenverbands weiterhin und werden automatisch zu sogenannten “SEPA-Mandaten” umgewandelt. Allerdings behalten nur solche Einzugsermächtigungen ihre Gültigkeit, die schriftlich erteilt wurden. Die automatische Abbuchung von Zahlungen für Strom, Telekommunikation und andere Leistungen wird also durch die SEPA-Umstellung nicht beeinträchtigt.

Und auch die Rückbuchbarkeit von Lastschriften wird mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren erhalten bleiben: Nach Angaben des Bankenverbands sollen Verbraucher innerhalb von acht Wochen die Rückbuchung einer Lastschrift verlangen können.

Alle relevanten Informationen können Verbraucher auch noch einmal in einer Broschüre des Bankenverbands nachlesen.

…und für Unternehmen?

Anders als für Verbraucher liegt der notwendige Aufwand für die Umstellung auf SEPA für Unternehmen normalerweise deutlich höher. Kontonummer und Bankleitzahl von Kunden müssen umgewandelt und Prozesse sowie IT-Systeme auf das neue Verfahren umgestellt werden.

Für das SEPA-Lastschriftverfahren müssen Unternehmen zudem eine “Gläubiger-Identifikationsnummer” bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Unter der verlinkten URL stellt die Deutsche Bundesbank zudem weitere Informationen für Unternehmen und Handel bereit.

© Autor: PE

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