Parkschaden - Ohne Rückstufung für Kasko-Kunden
Zahlreiche Autofahrer lassen Parkschäden sowie kleinere Blechschäden am PKW kaum reparieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Versicherers DEVK.
Die Autofahrer möchten die Kosten für die Schadenregulierung vermeiden und fürchten weiterhin die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ihrer Autoversicherung. Ein Parkschaden gehöre damit zu einem der ärgerlichsten Ereignisse für die befragten Verkehrsteilnehmer, berichtet die Versicherung in einer Pressemitteilung.
Als Alternative bietet die DEVK nun einen speziellen Parkschadenschutz für ihre Versicherten an: Ausbesserungen der Karosserie infolge eines Parkschadens können einmal im Jahr über die Teilkaskoversicherung in einer DEVK-Partnerwerkstatt behoben werden. Die Eigenbeteiligung betrage hierbei 50,- Euro und das Angebot gelte für typische, durch Parken verursachte Kleinschäden wie Beulen, Dellen und Kratzer an einem Karosserie-Bauteil.
Vorteil für den Versicherten: Der Schaden fällt unter den Teilkasko-Schutz und wirke sich bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung nicht auf den eigenen Schadenfreiheitsrabatt aus. Es erfolgt damit also keine Rückstufung in der Autoversicherung durch den Parkschaden.
Der Parkschadenschutz gelte für alle Kako-Tarife des Versicherers, ein Mehrbeitrag sei nicht erforderlich.
Quelle: Pressemitteilung der DEVK Versicherungen
© Autor: PE