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Pendlerpauschale: Kürzung der Fahrtkosten wirklich rechtmäßig?


Der Bundesfinanzhof hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuerlichen Kürzungen der Pendlerpauschale: In einem Urteil vom 06. September wird die Verfassungsmäßigkeit des für 2007 geltenden Abzugsverbots als “ernstlich zweifelhaft” bezeichnet. Nach der Neuregelung können Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.

Als Konsequenz kündigte das Bundesfinanzministerium an, über die Möglichkeit eines vorläufigen und vollständigen Eintrags der Pendlerpauschale in die Lohnsteurkarte 2007 zu beraten, wie die “Berliner Zeitung” berichtet.

Selbst wenn eine vollständige Eintragung der Fahrkosten gestattet wird, muss dies jedoch unter Vorbehalt gesehen werden: Über die Frage, ob die Kürzung der Pendlerpauschale tatsächlich verfassungswidrig ist, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden; ein Urteil wird 2008 erwartet. Wird die Kürzung dann doch bestätigt müssen vom Steuerzahler also möglicherweise Steuern nachgezahlt werden.

© Autor: PE

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