Postbank: Papierüberweisungen in Zukunft kostenpflichtig
Ab dem 1. Mai 2015 erhebt die Postbank von ihren “Giro Plus” Kunden für jede Überweisung, die in Papierform eingereicht wird, eine Gebühr von 99 Cent. Die zusätzlichen Kosten für beleghafte Aufträge seien bei anderen Banken längst üblich, so das Unternehmen. Überweisungsaufträge über das Telefon- und Onlinebanking bleiben weiterhin kostenfrei.
99 Cent müssen Kunden der Postbank ab dem 1. Mai 2015 für Überweisungsaufträge, die in Papierform erteilt werden, zahlen. Die Regelung gilt für alle Inhaber des Girokontos “Giro plus”, in den Kontomodellen “Giro extra plus” sowie “Giro 3000 plus” bleiben beleghafte Aufträge nach Angaben der Postbank weiterhin kostenfrei. Ursprünglich wollte das Unternehmen die neuen Entgelte bereits zum 1. April 2015 einführen, hat sich nun aber zu einer verlängerten Übergangszeit entschlossen, um den Kunden die rechtzeitige Teilnahme am Telefon- und Onlinebanking zu ermöglichen.
Postbank: Neue Überweisungsgebühren
ab 1. Mai.
Insbesondere ältere Kunden, die nicht für das Telefon- oder Onlinebanking der Postbank angemeldet sind, müssen nach der neuen Regelung nun mit höheren Gebühren für die Kontoführung rechnen. Die Postbank rechtfertig die Einführung der neuen Gebühren mit den hohen Kosten, die die papierhaften Überweisungen verursachen. Bei anderen Kreditinstituten seien solche Gebühren längst üblich.
Wie sollten Kunden reagieren?
Die Postbank empfiehlt allen betroffenen Kunden, die ihr Konto weiterhin kostenfrei nutzen wollen, die Teilnahme am Telefon- und Onlinebanking. Mit den Service-Terminals in den Postbank Finanzcentern lassen sich auch weiterhin kostenlose Überweisungen in Auftrag geben. Und auch die Vereinbarung einer Lastschrift mit den Empfängern regelmäßiger Zahlungen kann helfen, die anfallenden Kosten zu reduzieren.
Die Stiftung Warentest rät Kunden der Postbank, die dauerhaft eine hohe Anzahl an schriftlichen Überweisungsaufträgen ausführen lassen, sich über einen Kontowechsel zu informieren. Ältere Stammkunden können unter Umständen eine Kulanzregelung der Postbank (”Seniorenkulanz”) erreichen. Diese muss jedoch vom Kunden beantragt werden und wird im Einzelfall entschieden. Ein Anspruch auf Erlassung der Gebühren bestehe nicht.
© Autor: PE