Informationen, Nachrichten, Berichte

Rabattretter und Rabattschutz in der KFZ-Versicherung


Für 81,4 Prozent der deutschen Autofahrer ist es bedeutsam, nach einem Unfall durch eigenes Verschulden eine Hochstufung in der KFZ-Versicherung zu vermeiden. So die Ergebnisse einer Studie von TNS Infratest im Auftrag der DEVK Versicherungen.

Von den etwa 2000 befragten Personen sind 59 Prozent bereit, für einen sogenannten “Rabattschutz” höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Dabei scheint der Rabattretter bzw. Rabattschutz mit zunehmendem Alter des Fahrers bedeutsamer zu werden: Bei den Personen unter 29-Jahren halten es 39 Prozent für wichtig, nach einem Unfall keine höheren Beiträge in der Versicherung zu zahlen. Bei den Personen über 70 Jahren sind es über 50 Prozent.

Kein Wunder: Je älter der Fahrer, desto länger ist auch der potentielle Zeitraum, in dem dieser unfallfrei gefahren ist. Ältere Autofahrer haben sich im Laufe der Jahre damit häufig eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF) “erfahren” als jüngere Fahrer. Ältere Fahrer sind daher scheinbar auch eher bereit, zusätzliches Geld für einen Rabattschutz in der KFZ-Versicherung auszugeben.

Doch was steckt eigentlich hinter einem Rabattretter bzw. einem Rabattschutz?

Der Rabattretter sichert nach einem selbstverschuldeten Unfall die Versicherungsbeiträge in der KFZ-Versicherung: Es kommt normalerweise zwar zu einer Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse, die Beiträge bleiben aber dennoch stabil. Der Rabattretter ist als tarifliches Merkmal meistens ohne Aufpreis im Versicherungstarif enthalten, steht aber nur Fahrern zu, die viele Jahre unfallfrei gefahren sind.

Hinter dem Rabattschutz steht dagegen eine kostenpflichtige Zusatzleistung der Versicherung: Gegen einen Mehrbeitrag wird der Versicherte nach einem selbstverschuldeten Unfall nicht hochgestuft, abgesichert ist dabei häufig ein Schaden pro Kalenderjahr.

Ob ein Rabattschutz sinnvoll ist oder nicht, sollte im Einzelfall abgewogen werden. Zu beachten ist, dass bei einem Versicherungswechsel der Rabattschutz des früheren Versicherers keine Relevanz besitzt. Es werden also die tatsächlich verursachten Schäden an den neuen Versicherer weitergegeben.

© Autor: PE

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare


Einen Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird niemals angezeigt

Mit dem Abschicken eines Kommentars erklärst Du Dich mit unserer Datenschutzvereinbarung einverstanden.

Diskussion & Netzwerke
Es werden keine Verknüpfungen zu sozialen Netzwerken geladen.