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Riester für Selbständige? Möglichkeiten der Förderung


Die Möglichkeiten der staalich geförderten Altersvorsorge für Selbständige in Deutschland sind eingeschränkt: Kommt die Riester-Rente nicht in Frage, bleibt lediglich die Basis- oder Rürup-Rente, bei der die Förderung indirekt über einen Steuervorteil realisiert wird.

Die Annahme, dass man als Selbständiger grundsätzlich nicht zu den förderungsberechtigten Personen für die Riester-Rente gehört, ist jedoch falsch: Selbständige können indirekt über den Ehegatten in den Genuss der Riester-Zulagen kommen (”mittelbare Zulageberechtigung”), einige Selbständige sind sogar direkt förderungsberechtigt (”unmittelbare Zulageberechtigung”).

Direkt föderungsberechtigt für die Riester-Zulagen sind Selbständige, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Dies trifft etwa auf bestimmte, pflichtversicherte Berufsgruppen zu (z.B. selbständige Handwerker oder in der Künstlersozialkasse versicherte Künstler und Publizisten). Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auch auf Antrag eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht werden.

Gehört man nicht zum förderberechtigten Personenkreis, kann man Riester für Selbständige unter Umständen noch über den eigenen, zulageberechtigten Ehegatten erhalten (”Riestern im Huckepack”). Hierbei sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung einige Voraussetzungen zu erfüllen: So dürfen die Ehepartner nicht dauernd getrennt leben und müssen beide jeweils einen Altersvorsorgevertrag auf ihren eigenen Namen abgeschlossen haben.

Zahlt der förderungsberechtigte Ehepartner nun wenigstens seine Mindesbeiträge in den Vertrag ein, kommt auch der selbständige Ehepartner in den Genuss der vollen Zulagen. Eigene Beiträge zur Altersvorsorge muss der Selbständige dabei nicht unbedingt leisten.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Artikel “Riestern im Huckepack”

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© Autor: PE

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