Riester Zulagen - Antrag bis zum Jahresende 2010
Die Riester-Rente ist nicht zuletzt aufgrund der staatlichen Zulagen attraktiv: Sparer erhalten die Förderung jedoch nicht automatisch, sondern müssen diese beantragen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, den entsprechenden Zulagenantrag noch vor dem Jahresende zu stellen.
Etwa drei Millionen zulagenberechtigte Sparer stellen nach Angaben des GDV keinen Antrag auf Riester Zulagen und vermindern damit die Höhe ihrer privaten Altersvorsorge. Dabei ist es ausreichend, den Antrag auf Förderung einmalig zu stellen (Dauerzulagenantrag): Dieser läuft dann automatisch weiter. Der Zulagenantrag kann zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. Zum Jahresende 2010 läuft damit also die Frist für Anträge des Jahres 2008 ab.
Der Antrag auf Riester Zulagen ist bei dem Unternehmen bzw. bei der Versicherung erhältlich, bei dem der Sparer auch den Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Die Versicherung leitet den ausgefüllten Antrag dann an die Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
Um den bürokratischen Aufwand zu verringern, kann die Versicherung mit dem sogenannten “Dauerzulagenantrag” bevollmächtigt werden, den Zulagenantrag jedes Jahr automatisch zu stellen. Der Riester-Sparer muss den Antrag dann also nur einmal ausfüllen, sollte der Versicherung jedoch Änderungen der persönlichen Verhältnisse (etwa zusätzliche Kinder oder höheres Einkommen) mitteilen.
Der einzelne Sparer erhält derzeit maximal 154 Euro Grundzulage im Jahr, für jedes Kind kommen 185 Euro dazu. Kinder, die im Jahr 2008 oder später geboren sind, bringen 300 Euro Förderung im Jahr.
Zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung der vollen Zulagen ist, neben der Antragstellung, das Erreichen des Eigensparanteils von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro).
Quelle(n): Pressemitteilung des GDV
© Autor: PE