Roller-Versicherung - Zur Kfz-Haftpflicht für 50,80 oder 125 ccm
Kleinkrafträder wie Mofas, Roller und Mopeds unterliegen einem nicht zu unterschätzendem Unfallrisiko: Darauf machte Anfang des Jahres der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) aufmerksam. Die Schadenshäufigkeit in dieser Klasse sei mit 22 Schäden auf 1000 Fahrzeuge doppelt so hoch wie bei den großen Motorrädern.
Umso wichtiger ist es daher, die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichversicherung für die jeweilige Klasse abzuschliessen.
Für die gelegentlich so bezeichnete “Moped- oder Roller-Versicherung” gilt: Mofas und Mopeds sowie Kleinkrafträder, aber auch “Segways, Quads und Minicars”, mit höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer benötigen nach Auskunft des GDV das Versicherungskennzeichen.
Das Versicherungskennzeichen beinhaltet die notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung, wird jedes Jahr ab dem 1. März von den Versicherern ausgegeben und behält bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres seine Gültigkeit. Eine seperate An oder Abmeldung des Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt ist nicht notwendig.
Bei Krafträder und Rollern über 125 Kubikzentimeter Hubraum oder einer Nennleistung von mehr als 11kW (15PS) spricht man von Motorrädern: Besitzt das Fahrzeug über 50 ccm aber maximal 125 ccm Hubraum und maximal 11kW Nennleistung handelt es sich um ein “Leichtkraftrad” oder einen “Leichtkraftroller”.
Beide Fahrzeugtypen müssen beim Stassenverkehrsamt angemeldet werden. Und auch für diese Klassen besteht selbstverständlich eine Versicherungspflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei den Leichtkrafträdern gibt es zudem noch eine Besonderheit: Sind diese auf eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h gedrosselt, dürfen sie bereits von Personen ab 16 Jahren mit entsprechender Fahrerlaubnis gefahren werden. Die Kosten für eine entsprechende Motorrad- oder Rollerversicherung sind jedoch nicht selten ehrheblich teurer als die “reguläre” Versicherung für Motorräder oder Leichtkraftrräder bei über 18jährigen Personen.
Weitere Infomationen: GDV.
© Autor: PE