Rürup Rente für Selbständige - Risiko bei Beitragsfreistellung
Die Verbraucherzentrale Hamburg weist auf das mögliche Risiko hin, bei Beitragsfreistellung der Rürup-Rente einen Verlust der bislang eingezahlten Beiträge zu erleiden. Gerade für Existenzgründer und junge Selbständige sei das Risiko hier aufgrund der nicht unüblichen Einkommensschwankungen in den ersten Berufsjahren relativ hoch.
Dabei gelten gerade junge Selbständige im Hinblick auf die Rendite der Rentenversicherung bereits als benachteiligt: So sind Rürup-Sparer die nach 1960 geboren sind, teilweise von der sogenannten Doppelbesteuerung betroffen. Die steuerliche Entlastung der Rürup-Rente in der Einzahlungsphase deckt sich hierbei nicht mit der späteren steuerlichen Belastung in der Auszahlungsphase. Erst die ganz jungen Sparer mit Verträgen ab dem Jahr 2025 bleiben davon verschont.
Möglicherweise schwerer wiegt jedoch der oben angesprochene Aspekt der Rürup-Rente: Selbständige und andere Rürup-Sparer, die die Beiträge nicht mehr zahlen können oder wollen, gehen das Risiko eines Verlustes der eingezahlten Beiträge ein. Grund dafür seien nach Auskunft der Verbraucherzentrale Hamburg die Bedingugen, welche sich in einer Vielzahl der gegenwärtig am Markt erhältlichen Rürup-Verträge finden. So drohe bei Beitragsfreistellung im ersten Jahr, aber auch in den Folgejahren, ein “Totalverlust” der Beiträge.
Vorrangige Zielgruppe der Rürup-Rente sind Selbständige und Freiberufler. Für diese stellt das Modell eine der wenigen Möglichkeiten dar, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu betreiben. Interessenten sollten sich in jedem Fall noch vor dem Vertragsabschluss beim Versicherer erkundigen, wie das Ergebnis der Rentenversicherung im Falle einer Beitragsfreistellung ausfällt.
© Autor: PE