Sanierung Förderung - Tipps für Alt- und Neubauten
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist auf verbessterte Maßnahmen der Förderung hin, die derzeit bei der Sanierung eines Hauses oder beim Neubau vom Staat gewährt werden. So wurden Änderungen an den Programmen zur Förderung baulicher Energiesparmaßnahmen vorgenommen, die insgesamt jedoch nicht immer leicht verständlich seien.
Die Unterstützung wird in den meisten Fällen durch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse realisiert.
So wurden etwa die Förderprogramme der KfW-Bank zum April 2009 neu gestaltet: Umfangreiche Förderung bei der Sanierung erhalten Bauherren, die ihr Wohneigentum zum “KfW Effizienzhaus” machen. Hierbei müssen bestimmte energetische Vorgaben eingehalten werden, die Sanierung wird mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 75.000 Euro unterstützt.
Die Förderung von Teilsanierungen oder Einzelmaßnahmen durch die KfW sind ebenfalls möglich, die Konditionen für das Darlehen seien dann jedoch nicht mehr ganz so günstig wie bei den umfangreicheren Maßnahmen. Ebenfalls neu im Maßnahmenkatalog der KfW sind Programme für den Austausch der Nachtspeicherheizung, für Baubegleitungen sowie die Heizungsoptimierung.
Eine staatliche Förderung in Form von Zuschüssen durch den Bund gibt es beispielweise für Pelletsheizungen, Solaranlagen oder eine Wärmepumpe. Neben dem Anrecht auf finanzielle Unterstützung steigern energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen in den meisten Fällen auch den Wert des Hauses und helfen, die Umwelt zu schonen.
Wichtig sei nach Angaben der Verbraucherzentrale die rechtzeitige Beantragung der Förderung: Diese muss häufig noch vor Beginn der Maßnahmen zur Sanierung erfolgen. Einen Überblick über aktuelle Programme und - Maßnahmen geben die Verbraucherzentralen.
Weiterführende Informationen: Übersicht der Vebraucherzentralen zu Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen im Altbau und Neubau.
© Autor: PE