Scheidung - Krankenversicherung & Co nicht vergessen
Eine Scheidung ist häufig ein schwierige und emotional belastende Lebensituation für die Betroffenen. Wer denkt da schon an seinen Versicherungsschutz?
Dennoch: Nach einer Scheidung steht nicht nur die gerechte Verteilung von Vermögen im Raum, es sollte auch ein Blick auf die gemeinsamen Versicherungen geworfen werden. Dies jedenfalls rät der Bund der Versicherten (BdV) und warnt vor unangenhmen Überraschungen.
Privathaftpflichtversicherung
Während der Trennungsphase ist der Ehepartner weiterhin in der Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers mitversichert, so der BdV. Dies gelte bis zur endültigen Scheidung. Trotzdem sei es empfehlenswert, sich schon frühzeitig um eine eigene Privathaftpflicht zu bemühen: Zahlt der Versicherungsnehmer die Beiträge nicht mehr oder nimmt er einen neuen Partner mit in den Vertrag, kann dies den Versicherungsschutz des Partners möglicherweise gefährden.
Kankenversicherung
Im Falle einer privaten Krankenversicherung sollte über eine Aufteilung der Verträge, in denen beide Partner zusammen versichert sind, nachgedacht werden, rät der BdV. Beide Parteien werden so zu eigenständigen Versicherungsnehmern in der privaten Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung muss sich ein beitragfrei mitversicherter und nicht berufstätiger Partner nach der Scheidung um eine eigene Mitgliedschaft in der Krankenkasse bemühen. Hierbei gilt eine Frist von drei Monaten nach der Scheidung.
KfZ-Versicherung
In der KfZ-Versicherung bleibt zumindest für den Versicherungsnehmer alles beim alten. Der Partner erhält jedoch möglicherweise eine neue (und ungünstigere) Einstufung, wenn er nach der Scheidung erstmals ein Fahrzeug selbst versichern möchte. Hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Versicherer, so der BdV.
Weiterführende Informationen: Pressemitteilung des BdV
© Autor: PE