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Schneeräumen und Streuen - Pflichten für Mieter, Zeiten, Vorschriften


Der früh einsetzende Winter hat seine schönen, aber auch seine unangenehmen Seiten: Das morgendliche Schneeräumen und Streuen der Gehwege gehört für viele sicherlich zu den letzteren. Doch wer ist eigentlich zum Winterdienst verpflichtet und welche Zeiten und Vorschriften sind einzuhalten?

Generell übertragen die Städte und Gemeinden die Pflicht zum Schneeräumen in den meisten Fällen ihren Bürgen. Gefordert sind dann die Grundbesitzer und Hauseigentümer: Diese können den Winterdienst enweder selbst übernehmen oder aber den Mieter oder einen professionellen Anbieter dazu verpflichten. Nach Auskunft der Stiftung Warentest muss die Aufforderung zum Räumen und Streuen an den Mieter Bestandteil des Mietvertrags sein.

Die genauen Zeiten für das Schneeräumen sind ortsabhängig geregelt, Mieter und Eigentümer können diese vom zuständigen Ordnungsamt erfahren. Häufig reichen die Zeiten der Räumpflicht von 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends sowie von 8.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends an Sonn- und Feiertagen. In diesen Zeiten müssen die Gehwege von Schnee und Eis befreit sein.

Stürzt ein Passant weil Mieter oder Eigentümer ihren Räumpflichten nicht nachgekommen sind, hat der Geschädigte unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Eigentümer auch dann zur Kontrolle der Räumarbeiten verpflichtet ist, wenn das Schneeräumen an den Mieter oder einen Winterdienst übertragen wurde. Eine private Haftpflichtversicherung kann in derartigen Fällen die Regulierung des Schadens übernehmen.

Um die Gehwege vom Eis zu befreien empfehlen sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern Streumittel aus Sand, Kalkstein oder Quarz. Der Einsatz von Salz ist in vielen Kommunen verboten. Als Schutz gegen das Ausrutschen sind Sand sowie Splitt geeignet. Empfehelnswerte, salzfreie Streumittel tragen häufig das Umweltzeichen “Blauer Engel”.

Quelle(n): Pressemitteilung der Stiftung Warentest, Informationen der Verbraucherzentrale Bayern

© Autor: PE

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