Schufa Auskunft: Selbstauskunft kostenlos bei Eigeninteresse
Verbraucher, die aus Eigeninteresse Einblick in ihre bei der Schufa gespeicherten Daten erhalten möchten, können ab April 2010 die Möglichkeit einer kostenlosen Selbstauskunft nutzen. Hintergrund ist die Regelung einer “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)”, die Verbrauchern einmal pro Jahr eine kostenlose Auskunft ermöglicht.
Eine solche Datenübersicht bei Eigeninteresse enthält nach Angaben der Schufa alle über die betreffende Person gespeicherten Daten. Dazu gehören etwa die Unternehmen, die aufgrund von Vertragsgeschäften Daten an die Schufa übermittelt haben. In der Auskunft enthalten ist auch der persönliche Schufa-Score, der innerhalb der letzen 12 Monate durch die Schufa an Vertragspartner weitergegeben wurde.
Bislang kostete eine Auskunft der Schufa über die persönlichen Daten mindestens 7,80 Euro. Die neue, kostenlose Selbstauskunft steht Verbrauchern jedoch nur bei reinem Eigeninteresse offen: Werden die Informationen für Dritte benötigt (etwa zum Bonitätsnachweis für den Vermieter) muss die reguläre, kostenpflichtige Bonitätsauskunft verwendet werden.
Die “Bonitätsauskunft zur Unterstützung bei privaten Geschäften” kostet ab April 2010 18,50 Euro und besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil der Schufa Auskunft ist zur Weitergabe an Dritte gedacht und soll die persönlichen Daten der Verbraucher schützen. Er ist zudem auf besonderem Papier gedruckt, um als Bonitätsnachweis anerkannt zu werden. Der zweite Teil der Auskunft ist für den Verbraucher selbst gedacht.
Beide Formen der Schufa Auskunft, die kostenlose Datenübersicht und die kostenpflichtige Bonitätsauskunft können ab April über www.meineSCHUFA.de angefordert werden.
© Autor: PE