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Schufa Selbstauskunft kostenlos - Schritt für Schritt auf meineschufa.de


Private Verbraucher können seit April 2010 einmal jährlich eine kostenlose Auskunft bei der Schufa und anderen Wirtschaftsauskunfteien anfordern und die über sie gespeicherten Daten einsehen. Möglich macht dies eine Reform des entsprechenden Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz: Vor dem oben genannten Datum war eine solche Eigen- oder Selbstauskunft zwar möglich, in der Regel aber kostenpflichtig.

Der Weg zur sogenannten “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz” ist dabei jedoch nicht immer offensichtlich, denn die Schufa bietet neben der kostenlosen Selbstauskunft auch weitere, kostenpflichtige Dienste zur Bonitätsauskunft an. Wir zeigen in diesem Ratgeber, wie Sie das richtige Formular auf dem Portal www.meineschufa.de finden und informieren über den Ablauf und die Hintergründe der Eigenauskunft (Stand: 06 März 2018).

Wozu benötige ich eine Selbstauskunft der Schufa und anderer Auskunfteien?

Die Schufa und vergleichbare Unternehmen, sogenannte “Wirtschaftsauskunfteien”, sammeln Daten über die deutschen Bürger, um Informationen über deren Kreditwürdigkeit zu erhalten. Diese Informationen werden dann wiederum von anderen Unternehmen genutzt, um die Zahlungsfähigkeit des Kunden und das wirtschaftliche Risiko einer Geschäftsbeziehung zu bewerten.

Wer einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, einen Handyvertrag abschließen oder bei einem Versandhändler bestellen möchte, ist fast immer auf die erfolgreiche Prüfung seiner Kreditwürdigkeit bei einer Auskunftei wie der Schufa angewiesen.

Entsprechend wichtig ist es daher auch, dass die über die eigene Person gespeicherten Daten korrekt sind. Schließlich besitzen die bei der Schufa und anderen Auskunfteien gespeicherten Informationen eine erhebliche Relevanz für das eigene Alltagsleben und die eigenen wirtschaftlichen Beziehungen.

Falsche oder veraltete Daten können dann zu Problemen führen und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen negativ beeinträchtigen. Verbraucherschützer raten daher zu einer regelmäßigen Kontrolle der eigenen Daten durch eine kostenlose Selbstauskunft.

Wie unterscheiden sich Schufa-Auskunft und kostenlose Datenübersicht?

Zur Vorlage gegenüber Dritten (z.B. Vermieter) ist die Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz nur bedingt geeignet: Die kostenlose Selbstauskunft enthält nicht nur alle relevanten Daten des Verbrauchers (siehe unten), sondern gibt zudem auch Konto- und Vertragsnummern vollständig wieder. Der Verbraucher gibt mit einer vollständigen Datenübersicht also sensible, persönliche Informationen preis.

Für eine Bonitätsauskunft gegenüber Dritten hält die Schufa auf www.meineschufa.de daher ein eigenes Produkt bereit. Dies muss vom Verbraucher jedoch kostenpflichtig erworben werden.

Die kostenlose Datenübersicht enthält also nicht weniger Daten als die kostenpflichtige Schufa-Auskunft, sondern führt vielmehr alle über den Verbraucher gespeicherten Informationen auf. Für den Vermieter oder andere Dritte ist meist jedoch lediglich von Interesse, dass keine relevanten Negativeinträge bei der Schufa vorhanden sind.

Der Verbraucher sollte daher abklären, welche Informationen genau benötigt werden und dann entscheiden, welche Daten er preisgibt. So können beispielweise überflüssige, persönliche Informationen in der kostenlosen Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz geschwärzt werden, bevor diese weitergegeben wird.

Wie erhalte ich die kostenlose Schufa-Selbstauskunft?

Screenshot www.meineschufa.de
Der Weg zum richtigen Formular…

Die Schufa selbst bietet ein entsprechendes Formular auf ihrem Online-Portal www.meineschufa.de an. Wie bereits erwähnt, ist der Weg zur kostenlosen Auskunft jedoch etwas versteckt. Um zur kostenlosen Selbstauskunft der Schufa zu gelangen, wählt man auf der Startseite des Portals “www.meineschufa.de” zunächst den Menüpunkt “Auskünfte” (oben links) an.

Es folgt eine Übersicht mit unterschiedlichen Produkten, die private Verbraucher bei der Schufa bestellen können. Wir klicken hier das Produkt “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz” (ganz unten) an.

Auf der nun folgenden Seite stehen wieder zwei Produkte zur Auswahl. Hier klickt man den rechten Button “Jetzt Bestellen” für die unentgeltliche Auskunft und wählt die gewünschte Sprache aus. Nun öffnet sich das gewünschte Bestellformular: Dieses muss ausgedruckt und zusammen mit einer Kopie der erforderlichen Ausweisdokumente an die Schufa versandt werden. Der linke Button hingegen führt wieder zu einem kostenpflichtigen Produkt der Schufa.

Screenshot www.meineschufa.de 2
…auf www.meineschufa.de

Wichtig: Die Schufa bietet neben dem Bestellformular zur kostenlosen Selbstauskunft eine Reihe weiterer (kostenpflichtiger) Produkte im Zusammenhang mit Bonitätsauskünften an. Achten Sie daher darauf, dass Sie tatsächlich eine “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz” und kein kostenpflichtiges Produkt anfordern.

Was benötige ich für die kostenlose Selbstauskunft?

Die kostenfreie Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz kann ausschließlich über den Postweg beantragt werden. Verbraucher müssen neben ihren vollständigen Adressdaten eine Kopie ihres Personalausweises einsenden. Auf dem Formular der Schufa wird der Weg zur Auskunft detailliert beschrieben.

Auch wird die kostenlose Auskunft ausschließlich auf Papier bereit gestellt. Die kostenpflichtigen Produkte der Schufa erlauben mittlerweile die Online-Abfrage der relevanten Daten.

Welche Daten sind in der Selbstauskunft aufgeführt?

Eine Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz muss alle über den Verbraucher gespeicherten Informationen enthalten. Zudem muss ersichtlich sein, woher die gespeicherten Informationen stammen und an wen diese weitergegeben wurden.

Im Bestellformular findet sich zudem ein Feld “Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte”: Wenn Sie dieses Feld bei der Bestellung ankreuzen, erhalten Sie zusätzlich zur Datenübersicht auch eine aktuelle Übersicht über die Score-Werte, die die Schufa für unterschiedliche Branchen aus ihren Daten ermittelt hat.

Die kostenlose Selbstauskunft dient damit in erster Linie zur eigenen Kontrolle der bei der Schufa gespeicherten Daten. Zur Vorlage gegenüber Geschäftspartnern sind die kostenpflichtigen Produkte besser geeignet. Diese bieten neben der ausführlichen Auskunft eine kompakte Zusammenfassung, in der persönliche Daten wie Kontonummern oder Vertragsnummer nicht enthalten sind.

Wie kann ich Schufa-Einträge ändern oder löschen?

Zu diesem Thema haben wir auf dieser Webseite einen eigenen Artikel verfasst.

Fazit

Verbraucher können über das entsprechende Formular eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft unter www.meineschufa.de anfordern und sollten von diesem Recht auch Gebrauch machen. Die Datenübersicht enthält bereits alle über den Verbraucher gespeicherten Daten, eine weitere, kostenpflichtigen Bonitätsauskunft der Schufa wird in der Regel nicht benötigt.

Die Auswahl des Produkts kann auf den ersten Blick jedoch verwirrend erscheinen, in unserem Leitfaden haben wir daher den Weg zum richtigen Formular erläutert.

© Autor: PE

15 Kommentare »

Das ist mal eine gute Aktion . .
Ohne diesen Tipp hätte ich wahrscheinlich stundenlang bei der Schufa nach dem Formular für die kostenlose Selbstauskunft gesucht.
Danke

Vielen Dank für diesen Artikel.
Ich habe auch nur die kostenpflichtige Auskunft gefunden. Das hat die SCHUFA gut versteckt…

Vielen Dank,
dass nenne ich einmal Aufklärung. Das diese nicht unbedingt seitens der Schufa als Privat AG stattfindet ist vielleicht noch nachzuvollziehen. Wie heißt es so schön? Es gibt nichts gutes, außer man tut es! - Danke.

Vielen Dank für diesen Artikel
Ich habe bei der Schufa schon lange gesucht wo man seine kostenlose Auskunft erhalten kann und bin wie die anderen nur auf die kostenpflichtige Auskunft gekommen. Ohne deinen Tip hätte ich es nie gefunden. DANKE noch mal!!!!

Herzlichen Dank für die nette Hilfe.

Die Schufa-Seite ist in der Tat verwirrend.
Hatte auch bei der Schufa angerufen; da hieß es, daß die kostenlose Selbstauskunft und die kostenpflichtige Bonitätsauskunft im Prinzip identisch wären.
Jedoch wäre die kostenlose “nicht fälschungssicher”.

Was damit gemeint war, ist mir etwas unklar …. kann man doch das zugestellte Kuvert der Schufa nebst dem kopierten Antrag der entsprechenden Stelle/Person vorlegen.

Nochmals Dankeschön für die schätzenswerte online-Hilfe.

Hallo
Habe gerade Euren Tipp betr. kostenlose Datenübersicht gelesen.
Mein Kommentar: Auch die Schufa lernt !
Dieter

kann mir bitte mal jemand erklären wie ich zu einer kostenlosen Selbstauskunft komme, ohne mich zu registrieren! Bin den bereits beschriebenen Weg gegangen,
leider erfolglos. Es öffnet sich die Seite für die gewünschte Sprache nicht !
Danke im voraus
Karin

ich hab ihre schritte ausprobiert und bin erst mal gescheitert.
nach meine schufa.de - produkte - auskunft nach §34… - bestellen, kam erst noch eine seite, wo man aufgefordert wird, ’service’ anzuklicken, um das formular runter zu laden.
man kann also, anstatt auf ‘produkte’ gleich auf ’service’ klicken und das formular ‘auskunft nach §34…’ runterladen.

Sehr guter Wegweiser.Hat mir geholfen.Danke

[…] Bundesdatenschutzgesetz” muss schriftlich bei der jeweiligen Auskunftei beantragt werden, den Weg zum richtigen Formular bei der Schufa Selbstauskunft haben wir in einem gesonderten Artikel […]

ich finde das ganze Konzept umständlich und zeitraubend. Ich gebe jetzt auf und rufe morgen früh nochmal an.
Eigentlich habe ich mir eine PC angeschafft, damit ich das Ganze schnell und unkompliziert abwickeln kann.

Bis dann

W.K.Böhm

Natürlich ist das Formular zur kostenlosen Schufa Selbstauskunft ganz unten auf der im Artikel angegebenen Stelle zu finden. Die kostenpflichtige Auskunft ist weiter oben gelistet, so dass viele Nutzer wohl zuerst zum Bestellformular gelangen. Ein Schuft wer böses dabei denkt…

Danke für den Tipp!

Danke. Auf den Seiten der Schufa selbst übersieht man leicht, dass es neben dem kostenpflichtigen auch ein kostenloses Produkt gibt.

habe Dank der Anleitung zum Bestellformular für die kostenlose Schufaauskunft gefunden !!!

Danke, hilfreicher Tip, hätte ich wohl nicht gefunden ;)


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