Selbständig und Hartz IV - Immer mehr “Aufstockende Selbständige”
Immer mehr Selbständige müssen sich ihr Einkommen durch den zusätzlichen Bezug von Sozialleistungen aufbessern. Dies geht aus einem im Dezember 2012 veröffentlichten Bericht des Institus für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Immer mehr Selbständige in Deutschland sind auf den ergänzenden Bezug von Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) angewiesen. Als “Selbständige Aufstocker” bezeichnet das IAB diese Gruppe, die im Jahr 2010 etwa 2,9% aller Selbständigen ausmachte. Dabei gebe es starke regionale Unterschiede im Hinblick auf die “Aufstocker-Quote”: Mit 7,9% liege Berlin hier an der Spitze, Bayern habe die niedrigste Quote. Mehr als drei Viertel der selbständigen Aufstocker beschäftigen dabei keinen weiteren Arbeitnehmer.
Die Situation der “Solo-Selbständigen” in Deutschland sieht auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kritisch: Aus einem kürzlich veröffentlichten Bericht zur Lage der allein tätigen Selbständigen geht hervor, dass das mittlere Einkommen dieser Gruppe unter dem der Arbeitnehmer liege. Viele erzielten sogar nur sehr geringe Einkünfte.
Missbrauch des Sozialstaats?
Selbständig und Hartz IV
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Die Ursachen für den Anstieg der geringverdienenden Selbständigen sowie derer mit ergänzendem Hartz IV Bezug scheinen dabei vielfältig zu sein: So seien früher abhängig Beschäftigte durch Selbständige oder freie Mitarbeiter in den Betrieben ersetzt worden.
Nicht neu ist dagegen die Diskussion um den “Missbrauch des Sozialstaats”. So kritisiert insbesondere die Agentur für Arbeit den dauerhaften Hartz-IV-Bezug mancher Selbständigen. Zudem sei es schwierig zu entscheiden, wem die Sozialleistungen zustehen, da Selbständige ihr Einkommen leichter “herunterrechnen” könnten.
Info: Hartz IV für Selbständige
Selbständige können, wie Arbeitnehmer auch, Grundsicherung nach SGB II beantragen. Dabei werden die betriebsrelevanten Einnahmen und -Ausgaben für den kommenden Bewilligungszeitraum geschätzt und die Leistungen berechnet. Später werden dann die tatsächlichen Ein- und Ausgaben ermittelt und anhand des verfügbaren Einkommens wird eine Nachzahlung oder eine Rückforderung der Leistungen bestimmt.
© Autor: PE