Selbständig - Versicherung von Berufsunfähigkeit und Krankengeld
Existenzgründer und Selbständige müssen sich nicht nur um ihre Geschäftstätigkeit kümmern: Auch den persönlichen Schutz sollten sie nicht aus den Augen verlieren. Neben den betrieblichen Versicherungen muss daher auch an die Absicherung gegen individuelle Risiken gedacht werden.
Doch welches sind die wichtigsten Versicherungen zur persönlichen Vorsorge?
Arbeitet man selbständig, kommt der Versicherung gegen Berufsunfähigkeit eine besonders wichtige Rolle zu, erläutert der Bund der Versicherten (BdV). Denn bis auf einige Ausnahmen haben Selbständige normalerweise keine Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann hier für eine Rente sorgen, falls der Betroffene später einmal nicht mehr dauerhaft in seinem Beruf arbeiten kann.
Unbedingt notwendig ist natürlich auch die Krankenversicherung: Selbständige haben hier normalerweise die Wahl zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und einer privaten Krankenversicherung. Dabei sollte insbesondere auch über die Möglichkeit nachgedacht werden, den eigenen Verdienstausfall im Krankheitsfall abzusichern. Denn anders als Arbeitnehmer bekommen Selbständige keine Lohnfortzahlung und müssen Verluste selber ausgleichen.
Beim Krankengeld hat man als Selbständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung die Wahl, den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent zu zahlen oder sich über einen Wahltarif “Krankengeld” abzusichern: Im ersten Fall steht dem Versicherten das Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche zu. Entscheidet man sich für einen Wahltarif, kann mit der Versicherung auch ein früherer Bezug von Krankengeld vereinbart werden. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze kann nach Einschätzung des BdV auch eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.
Die private Krankentagegeldversicherung bietet sich dann auch an, wenn man Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist. Normalerweise gilt: Je später die Zahlungen für das Krankengeld einsetzen, desto günstiger sind die Beiträge für die Versicherung. Kann der Versicherte diese Zeit mit Ersparnissen überbrücken, sollte daher über die Vereinbarung einer solchen Karenzzeit nachgedacht werden.
© Autor: PE