Steuerabzug der Krankenversicherung: Höhere Freibeträge bis 2010 gefordert
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören zur den erforderlichen Ausgaben für das Existenzminimum und müssen damit den existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen, so entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kürzlich in einem Urteil zur Höhe Steuerabzugs der Krankenversicherungsbeiträge.
Die derzeitgen Obergrenzen des Steuerabzugs für Beitragszahlungen zur privaten Krankenversicherung sind damit nach Aufassung des Gerichts zu niedrig angesetzt und verstoßen gegen das Grundgesetz. Gerade in privat versicherten Haushalten mit vielen Kindern übersteigen die jahrlichen Beitragszahlungen die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten häufig um ein vielfaches. Der Gesetzgeber muss nun bis spätestens zum 1. Januar 2010 eine Neuregelung schaffen.
Auch wenn es in dem Urteil erst einmal nicht direkt um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung geht, dürften neben Selbständigen und Freiberuflern auch Arbeitnehmer von der notwendige Reform profitieren. Denn auch die gesetzlichen Kassenbeiträge steigen seit Jahren, während Arbeitnehmer im Durchschnitt immer weniger davon geltend machen können (dezeit: 1.500 Euro).
Steuerzahler dürfen sich also auf eine zukünftige Entlastung freuen, während der Staat mit nicht unerheblichen Steuereinbußen rechnen muss.
Quellen: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
© Autor: PE
Ich begrüße diesen Vorschlag! Bin seit letztem Jahr mit einer kleinen Einzelfirma selbstständig und musste mich gezwungenermaßen mit diesem Thema auseinandersetzen. Sieht man die private Krankenversicherung im Vergleich scheint Sie doch durch mehr Leistung besser zu sein. Natürlich sollte man auf die Kosten achten, ich bin Anfang 40 und habe keine großen gesundheitlichen Leiden -
dennoch war ich erstaunt wie teuer es ist im Vergleich zur Gesetzlichen. Und man sollte nicht vergessen, dass manche private Krankenkasse auch in gewissen
Abständen eine “Beitragsanpassung” durchführen - sprich: es wird teurer! So habe ich das zumindest im Bekanntenkreis beobachtet.