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Streit um Abschlussgebühr bei Bausparvertrag


In einem Musterprozess vor dem Landgericht Heilbronn wird heute, am 12. März 2009, ein erstes Urteil über die Zulässigkeit der Abschlussgebühr beim Bausparvertrag erwartet, berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung.

Eine solche Abschlussgebühr sei unzulässig, argumentieren die Verbraucherschützer und berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs: So sei eine Berechnung von Abschlusskosten nur zulässig, wenn auch eine Dienstleistung der Bank für den Kunden erbracht würde. Dies sei beim Abschluss eines Bausparvertrags jedoch nicht der Fall, der Kunde erhalte “keine nennenswerte Gegenleistung” von der Bausparkasse.

Die Bausparkassen hingegen halten die Abschlussgebühren für zulässig: Die entsprechenden Entgelte seien im Rahmen des Bausparvertrags mit dem Kunden vereinbar worden und ein transparentes Merkmal der Vertragsbedingungen. So würden die anfallenden Gebühren seit Mitte der 90er Jahre den Vertragsbedingungen deutlich vorangestellt. Zudem habe sich der Bundesgerichtshof mit der Frage der Zulässigkeit noch überhaupt nicht beschäftigt.

Ob mit einer schnellen Entscheidung um die Zulässigkeit der Abschlusskosten beim Bausparen gerechnet werden kann, dürfte fraglich sein. Beide Parteien haben angekündigt, in Berufung zu gehen.

Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Kunden bei einer entsprechenden Entscheidung in letzter Instanz die Abschlussgebühren zurückforden können. Verjährungsfristen seien dabei zu beachten.

© Autor: PE

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