Sturmschaden Versicherung - Wer reguliert Schäden an Haus und PKW?
Mehr oder weniger pünktlich mit dem Herbst beginnen jedes Jahr die stürmischen Monate. Und mit diesen steigt naturgemäß auch die Gefahr für Sturmschäden an Haus oder PKW. Dennoch herrscht kein Grund zur Sorge: Wer die richtige Versicherung abgeschlossen, bekommt seinen Schaden ersetzt, stellt der Bund der Versicherten fest.
Welche Versicherung ist zuständig?
Einen Sturmschaden am Haus reguliert die Wohngebäudeversicherung, während die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände, etwa Schäden an Möbeln, zuständig ist. Von einem Sturm spricht die Versicherung übrigens ab Windstärke 8, was einer einer Wingeschwindigkeit von 62 Kilometer pro Stunde entspricht.
Bei Schäden durch Überschemmung könne es jedoch zu Problemen kommen, so der BdV: Möglichen Schutz bietet hier eine Elementarschadenversicherung, die jedoch gerade in gefährdeten Gebieten nicht immer angeboten wird.
Sturmschaden am PKW durch umstürzende Bäume oder Hagel zahlt normalerweise die Teilkaskoversicherung. In hochwassergefährdeten Gebieten ist es wichtig, auf Warnungen der Behörden zu achten und den PKW rechtzeitig aus der Gefahrenzone zu bewegen. Wer dies nicht beachte, riskiere seinen Versicherungsschutz, so der BdV.
Richtiges Verhalten
Von Bedeutung sei zudem das richtige Verhalten des Versicherten nach einem Sturmschaden: So sollte der Versicherer umgehend informiert werden und der Schaden durch den Versicherten möglichst gering gehalten werden. Ratsam sei auch, entstandene Schäden zu dokumentieren und den Schaden selbst bis zum möglichen Eintreffen eines Gutachters unverändert zu belassen.
Quelle und weiterführende Infomationen: BdV.
© Autor: PE