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Telekommunikationsgesetz 2012 - Mehr Rechte für Telefon-, Mobil- und Internetkunden


Eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes soll die Rechte von Verbrauchern stärken: Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner spricht von “erheblichen Verbesserungen”, von denen die meisten Kunden profitieren sollen. Doch welche Änderungen können Verbraucher konkret erwarten?

Mehr Rechte für Telefon-, Mobilfunk und Internetkunden: Dies verspricht das neue Telekommunikationsgesetz, welches nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 10. Mai 2012 in Kraft getreten ist. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die Kosten für Telefonwarteschleifen, den Anbieterwechsel sowie die Vertragslaufzeit bei einem Umzug des Kunden. Hier ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Kosten für Telefonwarteschleifen

Warteschleifen bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern müssen zukünftig für den Anrufer kostenfrei bereitgestellt werden. Ab Mai 2013 soll die gesamte Wartezeit keine Kosten mehr für den Kunden verursachen, in der Übergangszeit bis zu diesem Datum müssen zumindest die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenfrei erfolgen. Weiterhin zulässig sind kostenpflichtige Warteschleifen bei regulären Ortsnetznummern.

Umzug und Vertragslaufzeit

Der Anbieter muss am neuen Wohnort die gleiche Leistung bereitstellen, wie am alten Wohnort. Ist dies nicht möglich, können Verbraucher von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bleibe zudem die Vertragslaufzeit des Kunden von einem Umzug zukünftig unberührt: Bislang war es in vielen Fällen so, dass Kunden mit dem Umzug quasi einen Neuvertrag abschließen mussten. Die Vertragslaufzeit begann dann regelmäßig wieder von vorne.

Anbieter von Telekommunikation und Internet müssen zukünftig auch Tarife mit einer mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten anbieten.

Mitnahme der Rufnummer

Die Mitnahme der eigenen Rufnummer soll zukünftig auch bei einem Anbieterwechsel möglich sein, die Freischaltung der Nummer muss innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Neuerungen gibt es auch für Mobilfunkkunden: Diese sollen ihre Rufnummer künftig auch schon vor dem Ende der Vertragslaufzeit ihres alten Anbieters portieren können.

Rechnung und Widerspruch

Nach Angaben des BMELV sind Leistungen von Drittanbietern in der Telefonrechnung zukünftig konkret zu benennen. Mobilfunkkunden erhalten die Möglichkeit, einzelnen Posten ihrer Handyrechnung zu widersprechen, ohne eine Sperrung des Anschlusses zu riskieren. Kunden, die neben Telefon- auch Internetleistungen über ihren Mobilfunkanschluss beziehen, sollen zudem die Möglichkeit erhalten, einer Abrechnung über die Telefonrechnung zu widersprechen.

Soweit die wichtigsten Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2012 nach den Angaben des BMELV. Weitere Details und Informationen sind auf den Seiten des Ministeriums einsehbar.

© Autor: PE

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