Überschwemmung - Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser?
Das Hochwasser in Süd- und Ostdeutschland hinterließen enorme Schäden. Dabei ist das ganze Ausmaß der Katastrophe noch nicht absehbar: Erst, wenn die Pegelstände wieder sinken, werden alle Schäden sichtbar und die Aufräumarbeiten beginnen. Doch welche Versicherungen zahlen eigentlich bei Hochwasser und Überschwemmung?
Die Elementarschadenversicherung
Nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schützt lediglich die sogenannte Elementarschadenversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Überschwemmung. Die Elementarschadenversicherung kann als zusätzlicher Baustein gemeinsam mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung alleine kommen für Schäden durch Überschwemmungen normalerweise nicht auf.
Schäden durch Sturmflut oder Rückstau in der Kanalisation sind nach Angaben der Stiftung Warentest allerdings auch durch die Elementarschadenversicherung nicht immer abdeckt. Zumindest in neueren Verträgen seien jedoch die Folgen durch Rückstau versichert. Voraussetzung für diesen Schutz sei dabei häufig der Einbau einer Rückstausicherung durch den Versicherungsnehmer.
Das Problem bei der Elementarschadenversicherung: In den besonders häufig von Hochwasser betroffenen Regionen ist ein solcher Versicherungsschutz nicht oder nur schwer zu bekommen. Versicherte in Ostdeutschland, die noch eine alte “DDR Police” für die Wohngebäudeversicherung oder eine “erweiterte Haushaltsversicherung” besitzen, bekommen Schäden durch Überschwemmung in der Regel auch ersetzt: In diesen alten Verträgen sind Schäden durch Überschwemmungen abgedeckt.
Schäden am Auto
Schäden am PKW übernimmt normalerweise die Teilkaskoversicherung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherte rechtzeitig gewarnt wurde und versäumt hat, sein Auto rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Schaden melden
Welche Versicherung zahlt bei
Hochwasser und Überschwemmung?
Bild: Stefan Heerdegen / pixelio.de
Nach Auskunft des GDV sollten betroffene Mieter und Haubesitzer Schäden so schnell wie möglich ihrem Versicherer melden, noch bevor die Aufräumarbeiten beginnen. Der Schaden sollte dabei gut dokumentiert werden: Legen Sie Listen der beschädigten Gegenstände an, machen Sie Fotos und markieren Sie den Höchststand des Hochwassers. Beschädigte Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht weggeworfen werden.
Die oben beschriebene Dokumentation der Schäden sollten übrigens auch Betroffene vornehmen, die keinen geeigneten Versicherungsschutz besitzen. Bei einer möglichen Verteilung von Hilfsgeldern durch die Bundesregierung kann dies von Bedeutung sein.
© Autor: PE