Versicherung bei Wasserschaden - Waschmaschine beaufsichtigen
Bei einem Defekt der Waschmaschine kann es schnell passieren: Wasser läuft aus und verursacht Schäden im Haus oder in der Wohnung. Danach stellt sich häufig die Frage, welche Versicherung für den Wasserschaden aufkommt. Wichtig sei hierbei, ob der Verursacher möglicherweise grob fahrlässig gehandelt hat, urteilt der Bund der Versicherten (BdV).
Prinzipiell könnten in derartigen Fällen drei Versicherungen zuständig sein, so der BdV: Die Wohngebäudeversicherung kommt für mögliche Schäden in einem Mietshaus auf, prüft jedoch unter Umständen, ob sie die Kosten vom Mieter zurückfordern kann. Wichtig sei hier die Frage, ob der Besitzer der Waschmaschine diese unbeaufsichtigt gelassen und damit den Wasserschaden grob fahrlässig versucht habe. Was allerdings “grobe Fahrlässigkeit” bedeutet, kann in der Praxis unterschiedlich gehandhabt werden. Der BdV empfiehlt daher, die Maschine beim Waschen nicht ohne Aufsicht zu lassen.
Hat der Mieter eine Privathaftpflichtversicherung, springt diese im beschriebenen Fall normalerweise für ihn ein. Bei Vorsatz müsse der Mieter den Wasserschaden jedoch aus eigener Tasche bezahlen, so der BdV.
Für Schäden an den Möbeln des Mieters kommt wiederum die Hausratversicherung auf. Diese zahlt jedoch nur, wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde oder wenn die Police der Versicherung diesen Fall ausdrücklich vorsieht.
Bei einem Wasserschaden kann es in der Praxis also schnell kompliziert werden. Neben der Beaufsichtigung der Waschmaschine rät der BdV zu einem Aqua-Stopp (oder Wasserstop) in der Zuleitung. Zudem sollte die Maschine nach Gebrauch ausgeschaltet und die Wasserzufuhr geschlossen werden.
© Autor: PE