Versicherungswechsel erleichtert - Kündigungsrecht ab 2008 bzw. 2009
Das neue Versicherungsvertragsgesetz erleichert Verbrauchern den Versicherungswechsel sowie die Kündigung alter Versicherungsverträge. So können neue Verträge über Sachversicherungen ab Januar 2008 bereits nach 3 Jahren bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Dies berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachen und rät, sich gegebenenfalls von zu teuren, bestehenden Versicherungen zu trennen. Für ältere Versicherungsverträge existiert noch eine Übergangsfrist von einem Jahr, ab 2009 gelten dann aber die neuen Regelungen auch bei Altverträgen.
Weitere Neuerung: Die Erstattung bei Kündigung im Versicherungsfall. Nach einem Versicherungsfall besteht für beide Parteien die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, der Vertrag kann damit sowohl vom Versicherungsunternehmen als auch vom Versicherten gekündigt werden. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss der Versicherer nun die bereits im voraus gezahlten, überschüssigen Beitäge erstatten. Dies gelte jedoch nur bei Neuverträgen.
Insgesamt werden die Neuerungen zum Versicherungswechsel und zur Kündigung der Versicherung positiv beurteilt. Verbraucher sollten dennoch davon absehen, nun übereilt die Versicherung zu wechseln: Zuvor sollte sichergestellt sein, dass der angestrebte Versicherungsschutz auch bei einem neuen Versicherer tatsächlich möglich ist.
So könne sich etwa der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder einer Lebensversicherung schwierig gestalten, wenn sich die eigene Gesundheit seit dem letzten Vertrag verschlechtert habe.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
© Autor: PE